Lieferung:
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Heidenheim. Lieferzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich es sei denn es wird etwas anderes vereinbart. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter  Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder die verspätete Lieferung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers. Höhere Gewalt Betriebsstörungen entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht. Dies gilt auch für den Fall, das nur ein Teil des Vertrages nicht erfüllt werden kann.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Bis zum Eigentumsübergang verwahrt der Käufer das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel oder Eingriff Dritter muss dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte weiter zu veräußern oder selbst weiter zu verarbeiten oder zu Weiterverarbeitung zu veräußern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts, ist der Hauptsitz des Verkäufers der ausschließliche Gerichtsstand. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt und nicht zu ermitteln ist.

Zahlungsbedingungen:
Zahlungen haben grundsätzlich sofort rein netto nach Rechnungserhalt per Verrechnungsscheck, Banküberweisung, Bankeinzug oder bar zu erfolgen. Andere Zahlungsweisen wie beispielsweise Wechselzahlungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers beim Vertragsabschluß möglich. Sollten im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag anderer Zahlungsweisen vorgesehen sein, gelten diese.

Zahlungsverzug:
Der Käufer ist einen Tag nach Ablauf der o.g. Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum automatisch im Zahlungsverzug. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung ist hierfür nicht notwendig. Im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers ist der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen nicht verpflichtet, weitere Leistungen, auch aus bereits abgeschlossenen weiteren Verträgen, auszuführen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

Annahmeverzug und Schadensersatz:
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen, die Zahlungs- und/oder Abnahmeverpflichtungen nicht erfüllt oder verweigert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer 30% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Ist der Schaden des Verkäufers höher als die Pauschale, kann er an Stelle der Schadensersatzpauschale den höheren Schaden geltend machen.

Dauert der Verzug des Käufers länger als ein Monat, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

Unrechtmäßige Abzüge:
Abzüge, wie überhöhte und verspätete Skontoabzüge oder andere Abzüge, die nicht vorher ausdrücklich vereinbart waren, werden grundsätzlich eingefordert. Dies gilt auch bei anders lautenden Einkaufsbedingungen des Käufers.

Gewährleistung und Verjährung:
Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängelansprüche nach § 437 BGB verjähren 1 Jahr nach Ablieferung. Ist der Käufer Endverbraucher, verjähren die Mängelansprüche 2 Jahre nach Ablieferung.

Liefermengen:
Bei Lieferungen an Vollkaufleute von Produkten mit Werbeanbringung behalten wir uns das Recht einer Über- oder Unterlieferung von bis zu 10% vor.

Angebote:
Alle Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt immer  vorbehalten.

Kollisionsklausel:

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertragsabschluß, vor allem auch dann, wenn der Käufer entgegenstehende Einkaufsbedingungen verwendet. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer Ihre Einbeziehung und Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Rechtswahl:
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt – nachrangig zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – das Recht der Bundesrepublik Deutschland, nachrangig dazu das Internationale Kaufrecht (CISG).

Sprachenklausel:
Sind die Geschäftsbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache zu Grunde gelegt und bestehen Abweichungen im Inhalt, Sinn, in der Bedeutung oder Auslegung des nichtdeutschen zum deutschen Text, gelten der Inhalt, der Sinn, die Bedeutung oder Auslegung des deutschen Vertragstextes.

Änderungen:
Der Verkäufer behält sich Änderungen und Weiterentwicklungen der angebotenen Produkte in Farbe, Form oder anderer Art vor. Alle Abbildungen, Darstellungen und Beschreibungen von Produkten in Katalogen, Prospekte, Preislisten oder elektronischen Medien sind unverbindlich und freibleibend.

Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen:
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen gilt diejenige Vertragsbestimmung als vereinbart, die gesetzlich zulässig ist und der unwirksamen Vertragsbestimmung am nächsten kommt.